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No° 0218

Mindestbestellmenge 250 Stück

 

 

 

Artikelnummer: No° 0218 Kategorie:

Beschreibung

Das Hardcover Notizbuch, in einer Hülle aus Lederimitat mit Leder-Struktur oder mit glatten Soft- Touch Oberflächen
ist ein sehr elegantes und zugleich langlebiges Buch.
Eine spezielle Leimtechnologie ermöglicht ein leichtes und flaches Öffnen des Notizbuches.
Durch eine anspruchsvolle Gestaltung im täglichen Gebrauch ein gern verwendeter ästhetischer Begleiter.
Wählen Sie für diese Notizbücher neben runden oder Standard-Ecken auch die Gestaltung des Buchrückens.
Dieser ist wahlweise verstärkt oder weich ausgelegt.
Selbstverständlich sind individuelle Vor- und Nachsatzseiten kein Problem. Diese geben Ihrem Notizbuch eine besondere Note.
Die Innenseiten im Buchblock bedrucken wir im Offset gerne nach Ihren Wünschen.

Weitere Optionen:
Buchband, Kapitalband, individuell bedruckte Banderole, Verschlussgummi in 2 Stärken, Stiftschlaufe und Froschmaultasche

Papierart: Offset Papier 80g/m2 / Blattanzahl: 100 St.

Druck: CMYK / PMS / HKS

Gerne erklären wir Ihnen die verschiedenen Möglichkeiten in einem persönlichen Gespräch.

 

Werbeanbringung

Optionale Veredelungsmöglichkeiten

  • verschiedene Veredelungsvarianten auf Anfrage
  • Sonderfarben auf Anfrage

 

Hinweis VerpackG

Mit Wirkung zum 01.01.2019 ist das neue Verpackungsgesetz (VerpackG) in Kraft getreten. Für die Verpackungsentsorgung gelten seit diesem Datum neue Regelungen mit dem Ziel, dass deutlich mehr Verpackungen recycelt werden.

Informationen über die grundlegenden Fakten bezüglich der “Inverkehrbringer” für Lieferungen innerhalb Deutschlands:

Was ist Fakt?
Das genannte Unternehmen auf der Verpackung gilt als Inverkehrbringer der Ware und ist verpflichtet, sich beim Verpackungsregister LUCID (= zentrale Stelle) zu registrieren. Diese Registrierung darf nicht an Dritte übergeben werden. Desweiteren müssen Sie sich bei einem Systembetreiber (= Duales System) anmelden und dort die Gebühren für die in den Verkehr gebrachten Verpackungen abführen. Zudem ist die Meldung der Masse (Gesamtgewicht), der Verpackung und der Materialart erforderlich.

Was bedeutet das für Sie?
In der Praxis bedeutet dies, dass das auf der Verpackung aufgeführte Unternehmen (Sie oder Ihr Kunde) bei LUCID registriert sein muss. Die bei der “Zentralen Stelle” (LUCID) gemeldete Masse wird mit der Meldung des Betriebes des Dualen Systems abgeglichen und muss übereinstimmen. Die Meldungen sind in regelmäßigen Zeitabständen von Wirtschaftsprüfern zu verifizieren.
Wie kann ich eine eigene Registrierung bei LUCID sowie eine Lizensierung bei einem dualen System umgehen?
Alternativ können Sie die Produkte aus unserem Haus mit brandeleven GmbH als Inverkehrbringer beziehen. In diesem Fall besteht von Ihrer Seite keine Registrierungspflicht. Die Kosten werden von der brandeleven GmbH entrichtet.

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