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No° 0080

Mindestbestellmenge 250

Artikelnummer: No° 0080 Kategorien: , ,

Beschreibung

Dieser edle Kaffee-Becher wurde von der japanischen Kunst des Papierfaltens inspiriert. Seine wunderschöne Form besteht aus zwei kontrastierenden Elementen – einem glatten Oberteil und einem geometrischen Boden. Die Verwendung von farbiger Keramikmasse und die matte Oberfläche des Bechers unterstreichen dessen Eigenschaften.

Material: Porzellan

Inhalt: 360 ml

Der Becher ist in über 20 Farben erhältlich.

Mögliche Veredlungsvarianten:

  • Ein- und mehrfarbiger partieller Druck (Teildekor)
  • Keramik-Dekor
  • Zusätzlicher Innendruck
  • Zusätzlicher Druck am Boden (innen und aussen)
  • Zusätzlicher Druck am Griff (innen und aussen)

Geschütztes Design.

 

Werbeanbringung

Optionale Veredelungsmöglichkeiten

  • verschiedene Veredelungsvarianten auf Anfrage
  • Sonderfarben auf Anfrage
  • individuell bedruckte Umverpackung auf Anfrage

 

Hinweis VerpackG

Mit Wirkung zum 01.01.2019 ist das neue Verpackungsgesetz (VerpackG) in Kraft getreten. Für die Verpackungsentsorgung gelten seit diesem Datum neue Regelungen mit dem Ziel, dass deutlich mehr Verpackungen recycelt werden.

Informationen über die grundlegenden Fakten bezüglich der “Inverkehrbringer” für Lieferungen innerhalb Deutschlands:

Was ist Fakt?
Das genannte Unternehmen auf der Verpackung gilt als Inverkehrbringer der Ware und ist verpflichtet, sich beim Verpackungsregister LUCID (= zentrale Stelle) zu registrieren. Diese Registrierung darf nicht an Dritte übergeben werden. Desweiteren müssen Sie sich bei einem Systembetreiber (= Duales System) anmelden und dort die Gebühren für die in den Verkehr gebrachten Verpackungen abführen. Zudem ist die Meldung der Masse (Gesamtgewicht), der Verpackung und der Materialart erforderlich.

Was bedeutet das für Sie?
In der Praxis bedeutet dies, dass das auf der Verpackung aufgeführte Unternehmen (Sie oder Ihr Kunde) bei LUCID registriert sein muss. Die bei der “Zentralen Stelle” (LUCID) gemeldete Masse wird mit der Meldung des Betriebes des Dualen Systems abgeglichen und muss übereinstimmen. Die Meldungen sind in regelmäßigen Zeitabständen von Wirtschaftsprüfern zu verifizieren.
Wie kann ich eine eigene Registrierung bei LUCID sowie eine Lizensierung bei einem dualen System umgehen?
Alternativ können Sie die Produkte aus unserem Haus mit brandeleven GmbH als Inverkehrbringer beziehen. In diesem Fall besteht von Ihrer Seite keine Registrierungspflicht. Die Kosten werden von der brandeleven GmbH entrichtet.

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