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No° 0153

Mindestbestellmenge 500 Stück

Artikelnummer: No° 0153 Kategorie:

Beschreibung

International ausgezeichnetes Design, exzellente Schreibtechnik und starke Personalisierungsoptionen machen diesen Kugelschreiber zu Ihrem individuellen Markenbotschafter.

Nachhaltig und sozial verantwortlich von A bis Z in der Schweiz gefertigt.

Den Kugelschreiber gibt es in zehn matten und neun samtweichen Soft Touch Farben. Sonderfarben nach PMS schon ab 5.000 Stück.

Erstellen Sie Ihren persönlichen Oberflächenmix von Clip/Druckknopf-Kombinationen und Gehäuse. Es stehen drei Clip-Designs zur Auswahl, zwei Kunststoff-Clips in Vollfarben poliert oder transparent, sowie ein Metall-Clip in verschiedenen Veredelungen. Metall-Druckknöpfe gibt es satiniert oder verchromt als Option.

Sie haben individuelle Kombinationsmöglichkeiten durch Mix & Match und die Auswahl verschiedener Clip-Holder für individuelle Farbakzente. Druckflächen stehen auf Clip und Gehäuse zur Verfügung. Tinten und Spitzen unserer Standard-Minen sind besonders schadstoffarm. Die Schreibgeräte werden serienmässig mit einer hochwertigen Floating Ball® 1.0 lead free Mine mit bleifreier Spitze ausgestattet. Alternativ stehen die breiter schreibende Floating Ball® 1.4 lead free Mine und die ebenfalls bleifreien Gel SuperDry® oder Gel Asia Mine zur Verfügung. Alle Schreibgeräte sind nachfüllbar. Jetzt auch mit antibakteriellem Oberflächenschutz erhältlich.

Gerne sind wir Ihnen bei der Material- und auch Farb-Zusammenstellung behilflich.

Werbeanbringung

Optionale Veredelungsmöglichkeiten

  • verschiedene Veredelungsvarianten auf Anfrage
  • Sonderfarben auf Anfrage
  • individuell bedruckte Umverpackung auf Anfrage

 

Hinweis VerpackG

Mit Wirkung zum 01.01.2019 ist das neue Verpackungsgesetz (VerpackG) in Kraft getreten. Für die Verpackungsentsorgung gelten seit diesem Datum neue Regelungen mit dem Ziel, dass deutlich mehr Verpackungen recycelt werden.

Informationen über die grundlegenden Fakten bezüglich der “Inverkehrbringer” für Lieferungen innerhalb Deutschlands:

Was ist Fakt?
Das genannte Unternehmen auf der Verpackung gilt als Inverkehrbringer der Ware und ist verpflichtet, sich beim Verpackungsregister LUCID (= zentrale Stelle) zu registrieren. Diese Registrierung darf nicht an Dritte übergeben werden. Desweiteren müssen Sie sich bei einem Systembetreiber (= Duales System) anmelden und dort die Gebühren für die in den Verkehr gebrachten Verpackungen abführen. Zudem ist die Meldung der Masse (Gesamtgewicht), der Verpackung und der Materialart erforderlich.

Was bedeutet das für Sie?
In der Praxis bedeutet dies, dass das auf der Verpackung aufgeführte Unternehmen (Sie oder Ihr Kunde) bei LUCID registriert sein muss. Die bei der “Zentralen Stelle” (LUCID) gemeldete Masse wird mit der Meldung des Betriebes des Dualen Systems abgeglichen und muss übereinstimmen. Die Meldungen sind in regelmäßigen Zeitabständen von Wirtschaftsprüfern zu verifizieren.
Wie kann ich eine eigene Registrierung bei LUCID sowie eine Lizensierung bei einem dualen System umgehen?
Alternativ können Sie die Produkte aus unserem Haus mit brandeleven GmbH als Inverkehrbringer beziehen. In diesem Fall besteht von Ihrer Seite keine Registrierungspflicht. Die Kosten werden von der brandeleven GmbH entrichtet.

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