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No° 0163

Mindestbestellmenge 300 Stück

Artikelnummer: No° 0163 Kategorien: ,

Beschreibung

Metall-Druckkugelschreiber mit Softtouch-Schaft (verschiedene Farben verfügbar), Metallclip, Metallspitze und Drücker in Gun metallic.
Optional Metall-Druckkugelschreiber mit Softtouch-Schaft, Metallclip, Metallspitze, Clip und Drücker in schwarz glänzend (all black)
oder Metall-Druckkugelschreiber mit Softtouch-Schaft in schwarz, Metallclip, Metallspitze, Drücker in roségold glänzend.

Inkl. blauer Europäischer Kunststoff-Großraummine mit weißem oder schwarzem Kunststoffrohr,
Neusilberspitze und Wolfram-Karbid-Kugel (1,0 mm).
Schreibleistung: ca. 4.000 m.
Deutsche Schreibpaste nach ISO-Norm.
Diese Mine vermittelt ein angenehmes und weiches Schreibgefühl.

Werbeanbringung

Optionale Veredelungsmöglichkeiten

  • verschiedene Veredelungsvarianten auf Anfrage
  • Sonderfarben auf Anfrage

Hinweis VerpackG

Mit Wirkung zum 01.01.2019 ist das neue Verpackungsgesetz (VerpackG) in Kraft getreten. Für die Verpackungsentsorgung gelten seit diesem Datum neue Regelungen mit dem Ziel, dass deutlich mehr Verpackungen recycelt werden.

Informationen über die grundlegenden Fakten bezüglich der “Inverkehrbringer” für Lieferungen innerhalb Deutschlands:

Was ist Fakt?
Das genannte Unternehmen auf der Verpackung gilt als Inverkehrbringer der Ware und ist verpflichtet, sich beim Verpackungsregister LUCID (= zentrale Stelle) zu registrieren. Diese Registrierung darf nicht an Dritte übergeben werden. Desweiteren müssen Sie sich bei einem Systembetreiber (= Duales System) anmelden und dort die Gebühren für die in den Verkehr gebrachten Verpackungen abführen. Zudem ist die Meldung der Masse (Gesamtgewicht), der Verpackung und der Materialart erforderlich.

Was bedeutet das für Sie?
In der Praxis bedeutet dies, dass das auf der Verpackung aufgeführte Unternehmen (Sie oder Ihr Kunde) bei LUCID registriert sein muss. Die bei der “Zentralen Stelle” (LUCID) gemeldete Masse wird mit der Meldung des Betriebes des Dualen Systems abgeglichen und muss übereinstimmen. Die Meldungen sind in regelmäßigen Zeitabständen von Wirtschaftsprüfern zu verifizieren.
Wie kann ich eine eigene Registrierung bei LUCID sowie eine Lizensierung bei einem dualen System umgehen?
Alternativ können Sie die Produkte aus unserem Haus mit brandeleven GmbH als Inverkehrbringer beziehen. In diesem Fall besteht von Ihrer Seite keine Registrierungspflicht. Die Kosten werden von der brandeleven GmbH entrichtet.

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