Beschreibung
Kreieren Sie Ihr eigenes Luxus-Hardcover-Notizbuch – elegant und zugleich ein langlebiges Buch. Eine spezielle Leimtechnologie ermöglicht ein leichtes und flaches Öffnen des Notizbuches. Wählen Sie für dieses Notizbuch neben runden oder spitzen Ecken auch die Gestaltung des Buchrückens, dieser ist wahlweise verstärkt oder weich ausgelegt.
Durch eine anspruchsvolle Gestaltung im täglichen Gebrauch ein gern verwendeter ästhetischer Begleiter.
Selbstverständlich sind individuelle Vor- und Nachsatzseiten kein Problem, diese geben Ihrem Notizbuch eine besondere Note.
Die Innenseiten im Buchblock bedrucken wir im Offset gerne nach Ihren Wünschen.
Abgerundet wird das Notizbuch mit einer edlen Prägung und auf Wunsch gerne mit einer persönlichen Banderole.
Weitere Optionen:
Buchband, Kapitalband, individuell bedruckte Banderole, Verschlussgummi in 2 Stärken, Stiftschlaufe und Froschmaultasche
Papierart: Offset Papier 80g/m² / Blattanzahl: 50, 80 oder 100 Blatt
Druck: CMYK / PMS / HKS
Material: Lederimitat
Gerne erklären wir Ihnen die verschiedenen Möglichkeiten in einem persönlichen Gespräch.
Werbeanbringung
Optionale Veredelungsmöglichkeiten
- verschiedene Veredelungsvarianten auf Anfrage
- Sonderfarben auf Anfrage
Hinweis VerpackG
Mit Wirkung zum 01.01.2019 ist das neue Verpackungsgesetz (VerpackG) in Kraft getreten. Für die Verpackungsentsorgung gelten seit diesem Datum neue Regelungen mit dem Ziel, dass deutlich mehr Verpackungen recycelt werden.
Informationen über die grundlegenden Fakten bezüglich der “Inverkehrbringer” für Lieferungen innerhalb Deutschlands:
Was ist Fakt?
Das genannte Unternehmen auf der Verpackung gilt als Inverkehrbringer der Ware und ist verpflichtet, sich beim Verpackungsregister LUCID (= zentrale Stelle) zu registrieren. Diese Registrierung darf nicht an Dritte übergeben werden. Desweiteren müssen Sie sich bei einem Systembetreiber (= Duales System) anmelden und dort die Gebühren für die in den Verkehr gebrachten Verpackungen abführen. Zudem ist die Meldung der Masse (Gesamtgewicht), der Verpackung und der Materialart erforderlich.
Was bedeutet das für Sie?
In der Praxis bedeutet dies, dass das auf der Verpackung aufgeführte Unternehmen (Sie oder Ihr Kunde) bei LUCID registriert sein muss. Die bei der “Zentralen Stelle” (LUCID) gemeldete Masse wird mit der Meldung des Betriebes des Dualen Systems abgeglichen und muss übereinstimmen. Die Meldungen sind in regelmäßigen Zeitabständen von Wirtschaftsprüfern zu verifizieren.
Wie kann ich eine eigene Registrierung bei LUCID sowie eine Lizensierung bei einem dualen System umgehen?
Alternativ können Sie die Produkte aus unserem Haus mit brandeleven GmbH als Inverkehrbringer beziehen. In diesem Fall besteht von Ihrer Seite keine Registrierungspflicht. Die Kosten werden von der brandeleven GmbH entrichtet.