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No° 0303

Mindestbestellmenge 576 Stück

Druckstandskizze
Artikelnummer: No° 0303 Kategorie:

Beschreibung

Der Bleistift mit der Krone – Modell König silber.
Die Kronenbleistifte sind entweder mit schwarz durchgefärbtem oder mit naturbelassenem Holz erhältlich.
Der Bleistiftschaft kann – besonders edel – in schwarz matt oder (passend zu Ihrem Corporate Design) mit farbig lackiertem Bleistift-Schaft erstellt werden.
Die Bleistifte sind gespitzt und besitzen eine Mine mit dem Härtegrad HB.
Die Gesamtlänge (inklusive Krone) beträgt ca. 190 mm.
Alternativ auch andere Kronenmotive verfügbar!

Auf Wunsch mit edler Einzelverpackung.

Bleistifte werden aus natürlichen Rohstoffen hergestellt. Es wird ausschließlich Holz aus nachwachsenden Beständen verwendet.
Sie erhalten also umweltfreundliche, nachhaltige und verantwortungsbewusste Werbeartikel!

Werbeanbringung

Optionale Veredelungsmöglichkeiten

  • verschiedene Veredelungsvarianten möglich

Hinweis VerpackG

Mit Wirkung zum 01.01.2019 ist das neue Verpackungsgesetz (VerpackG) in Kraft getreten. Für die Verpackungsentsorgung gelten seit diesem Datum neue Regelungen mit dem Ziel, dass deutlich mehr Verpackungen recycelt werden.

Informationen über die grundlegenden Fakten bezüglich der “Inverkehrbringer” für Lieferungen innerhalb Deutschlands:

Was ist Fakt?
Das genannte Unternehmen auf der Verpackung gilt als Inverkehrbringer der Ware und ist verpflichtet, sich beim Verpackungsregister LUCID (= zentrale Stelle) zu registrieren. Diese Registrierung darf nicht an Dritte übergeben werden. Desweiteren müssen Sie sich bei einem Systembetreiber (= Duales System) anmelden und dort die Gebühren für die in den Verkehr gebrachten Verpackungen abführen. Zudem ist die Meldung der Masse (Gesamtgewicht), der Verpackung und der Materialart erforderlich.

Was bedeutet das für Sie?
In der Praxis bedeutet dies, dass das auf der Verpackung aufgeführte Unternehmen (Sie oder Ihr Kunde) bei LUCID registriert sein muss. Die bei der “Zentralen Stelle” (LUCID) gemeldete Masse wird mit der Meldung des Betriebes des Dualen Systems abgeglichen und muss übereinstimmen. Die Meldungen sind in regelmäßigen Zeitabständen von Wirtschaftsprüfern zu verifizieren.
Wie kann ich eine eigene Registrierung bei LUCID sowie eine Lizensierung bei einem dualen System umgehen?
Alternativ können Sie die Produkte aus unserem Haus mit brandeleven GmbH als Inverkehrbringer beziehen. In diesem Fall besteht von Ihrer Seite keine Registrierungspflicht. Die Kosten werden von der brandeleven GmbH entrichtet.

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