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No° 0340

Mindestbestellmenge 500 Stück

 

 

 

Artikelnummer: No° 0344-1 Kategorie:

Beschreibung

Luxuriöse Papiertragetasche mit rundem ausgestanztem Griff.
Für leichte Traglasten bis max. 5kg
Sonderanfertigung EU / Lieferzeit ca. 2-3 Wochen ab finaler Druckfreigabe

Den Randumschlag ersetzt bei dieser edlen Tasche ein Pappe-Einsatz (Grammatur ab 400 bis 600 g/m2) verstärkt – die Grammatur des Einsatzes ist vom Taschenformat abhängig.
Der Taschenboden wird natürlich mit Kartonbodenverstärkung mit Grammaturen ab 400 bis 500 g/m2 verstärkt – die Grammatur ist vom Taschenformat abhängig.

Bei der Veredelung Ihrer Tasche wählen Sie aus folgenden Optionen je nach Einsatz der Tasche:
Ohne Kaschierung- Offsetschutzlack gegen Farbabrieb
Glanzfolienkaschierung / Mattfolienkaschierung
Softtouch-Folienkaschierung
Antiscratch-Folienkaschierung
Silber- oder Goldfolienkaschierung
UV – Lack glänzend auf Mattfolienkaschierung
Heißfolienprägung oder Reliefprägung (Blindprägung)

Wählen Sie ihr Wunschpapier aus folgenden Optionen – verfügbare Papierart
Kraft braun 150 g/m2
Kraft weiss 150 g/m2
Kraft weiss 160 g/m2  Ripped – bitte fragen Sie nach den Materialfotos
Kraft weiss 160 g/m2 Leather – bitte fragen Sie nach den Materialfotos
Kraft weiss 160 g/m2 Linen – bitte fragen Sie nach den Materialfotos

2- setig gestrichenes Papier C2S 170-200 g/m2
1- setig gestrichenes Papier C1S 200-220-250 g/m2

Wir beraten Sie gerne bei der Gestaltung und der Umsetzung.

 

 

Werbeanbringung

Optionale Veredelungsmöglichkeiten

  • verschiedene Veredelungsvarianten auf Anfrage
  • Sonderfarben auf Anfrage

 

Hinweis VerpackG

Mit Wirkung zum 01.01.2019 ist das neue Verpackungsgesetz (VerpackG) in Kraft getreten. Für die Verpackungsentsorgung gelten seit diesem Datum neue Regelungen mit dem Ziel, dass deutlich mehr Verpackungen recycelt werden.

Informationen über die grundlegenden Fakten bezüglich der “Inverkehrbringer” für Lieferungen innerhalb Deutschlands:

Was ist Fakt?
Das genannte Unternehmen auf der Verpackung gilt als Inverkehrbringer der Ware und ist verpflichtet, sich beim Verpackungsregister LUCID (= zentrale Stelle) zu registrieren. Diese Registrierung darf nicht an Dritte übergeben werden. Desweiteren müssen Sie sich bei einem Systembetreiber (= Duales System) anmelden und dort die Gebühren für die in den Verkehr gebrachten Verpackungen abführen. Zudem ist die Meldung der Masse (Gesamtgewicht), der Verpackung und der Materialart erforderlich.

Was bedeutet das für Sie?
In der Praxis bedeutet dies, dass das auf der Verpackung aufgeführte Unternehmen (Sie oder Ihr Kunde) bei LUCID registriert sein muss. Die bei der “Zentralen Stelle” (LUCID) gemeldete Masse wird mit der Meldung des Betriebes des Dualen Systems abgeglichen und muss übereinstimmen. Die Meldungen sind in regelmäßigen Zeitabständen von Wirtschaftsprüfern zu verifizieren.
Wie kann ich eine eigene Registrierung bei LUCID sowie eine Lizensierung bei einem dualen System umgehen?
Alternativ können Sie die Produkte aus unserem Haus mit brandeleven GmbH als Inverkehrbringer beziehen. In diesem Fall besteht von Ihrer Seite keine Registrierungspflicht. Die Kosten werden von der brandeleven GmbH entrichtet.

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