Beschreibung
Luxuriöse Goodie Gift Bag mit PP Kordelgriff und Schleife.
Für leichte Traglasten bis max. 3kg
Sonderanfertigung EU / Lieferzeit ca. 3-4 Wochen ab finaler Druckfreigabe
Diese zuckersüße Geschenkverpackung eignet sich besonders gut für Schmuck, Süßigkeiten, Kleider, Werbegeschenke, Produktpröbchen, Goodie Bags zur Eröffnung.
Standardmäßig liefern wir den Verschluss mit Satinband oder Ripsband, Bandbreite 25 mm in einer von 26 Standardfarben (bitte fragen Sie nach der Farbkarte).
Als Füllung empfehlen wir ein farbiges Seidenpapier. Das finden Sie in der Rubrik Seidenpapier (bedrucktes Seidenpapier liefern wir bereits ab 500 Bögen).
Bei der Veredelung Ihrer Tasche wählen Sie aus folgenden Optionen je nach Einsatz der Tasche:
Glanzfolienkaschierung (glänzendes Laminat)
Mattfolienkaschierung (mattes Laminat)
Ohne Laminat – Oberflächenschutz mit Schutzlack
UV-Lack
Relief UV-Lack (erhoben)
Heißfolienprägen
Verfügbare Papierart
Papier C1S 230-280g bitte wählen Sie eine Grammatur
Sie wählen aus folgenden Standardgrößen oder geben uns Ihre Wunschgröße durch.
Standardgrößen
160x80x200↑ + 70 mm
230x90x280↑ + 80 mm
300x100x330↑ + 110 mm
360x110x400↑ + 120 mm
230x90x220↑ + 70 mm
300x100x260↑ + 80 mm
360x110x300↑ + 85 mm
Alle Formate möglich
Wir beraten Sie gerne bei der Gestaltung und der Umsetzung.
Werbeanbringung
Optionale Veredelungsmöglichkeiten
- verschiedene Veredelungsvarianten auf Anfrage
- Sonderfarben auf Anfrage
Hinweis VerpackG
Mit Wirkung zum 01.01.2019 ist das neue Verpackungsgesetz (VerpackG) in Kraft getreten. Für die Verpackungsentsorgung gelten seit diesem Datum neue Regelungen mit dem Ziel, dass deutlich mehr Verpackungen recycelt werden.
Informationen über die grundlegenden Fakten bezüglich der “Inverkehrbringer” für Lieferungen innerhalb Deutschlands:
Was ist Fakt?
Das genannte Unternehmen auf der Verpackung gilt als Inverkehrbringer der Ware und ist verpflichtet, sich beim Verpackungsregister LUCID (= zentrale Stelle) zu registrieren. Diese Registrierung darf nicht an Dritte übergeben werden. Desweiteren müssen Sie sich bei einem Systembetreiber (= Duales System) anmelden und dort die Gebühren für die in den Verkehr gebrachten Verpackungen abführen. Zudem ist die Meldung der Masse (Gesamtgewicht), der Verpackung und der Materialart erforderlich.
Was bedeutet das für Sie?
In der Praxis bedeutet dies, dass das auf der Verpackung aufgeführte Unternehmen (Sie oder Ihr Kunde) bei LUCID registriert sein muss. Die bei der “Zentralen Stelle” (LUCID) gemeldete Masse wird mit der Meldung des Betriebes des Dualen Systems abgeglichen und muss übereinstimmen. Die Meldungen sind in regelmäßigen Zeitabständen von Wirtschaftsprüfern zu verifizieren.
Wie kann ich eine eigene Registrierung bei LUCID sowie eine Lizensierung bei einem dualen System umgehen?
Alternativ können Sie die Produkte aus unserem Haus mit brandeleven GmbH als Inverkehrbringer beziehen. In diesem Fall besteht von Ihrer Seite keine Registrierungspflicht. Die Kosten werden von der brandeleven GmbH entrichtet.