Beschreibung
Puristische Kartontasche mit Griff.
Für leichte Traglasten bis max. 2 kg.
Sonderanfertigung / Lieferzeit ca. 6 Wochen ab finaler Druckfreigabe.
Diese Taschenausführung kann wie ein Faltkarton flach angeliefert werden und wird vor Ort mit wenigen Handgriffen montiert.
Die passenden Schleifen mit Klebepunkt liefern wir gerne mit. Durch die passende Gestaltung und die schlichte Eleganz ein gerngesehenes Must Have.
Bei der Veredelung Ihrer Tasche wählen Sie aus folgenden Optionen je nach Einsatz der Tasche:
ohne Kaschierung- Offsetschutzlack gegen Farbabrieb
Glanzfolienkaschierung / Mattfolienkaschierung
Softtouch-Folienkaschierung
Silber- oder Goldfolienkaschierung
UV – Lack glänzend auf Mattfolienkaschierung
Heißfolienprägung oder Reliefprägung (Blindprägung)
Bei der Auswahl der richtigen Grammatur sind wir gerne behilflich.
Wir beraten Sie gerne bei der Gestaltung und der Umsetzung.
Werbeanbringung
Optionale Veredelungsmöglichkeiten
- verschiedene Veredelungsvarianten auf Anfrage
- Sonderfarben auf Anfrage
Hinweis VerpackG
Mit Wirkung zum 01.01.2019 ist das neue Verpackungsgesetz (VerpackG) in Kraft getreten. Für die Verpackungsentsorgung gelten seit diesem Datum neue Regelungen mit dem Ziel, dass deutlich mehr Verpackungen recycelt werden.
Informationen über die grundlegenden Fakten bezüglich der “Inverkehrbringer” für Lieferungen innerhalb Deutschlands:
Was ist Fakt?
Das genannte Unternehmen auf der Verpackung gilt als Inverkehrbringer der Ware und ist verpflichtet, sich beim Verpackungsregister LUCID (= zentrale Stelle) zu registrieren. Diese Registrierung darf nicht an Dritte übergeben werden. Desweiteren müssen Sie sich bei einem Systembetreiber (= Duales System) anmelden und dort die Gebühren für die in den Verkehr gebrachten Verpackungen abführen. Zudem ist die Meldung der Masse (Gesamtgewicht), der Verpackung und der Materialart erforderlich.
Was bedeutet das für Sie?
In der Praxis bedeutet dies, dass das auf der Verpackung aufgeführte Unternehmen (Sie oder Ihr Kunde) bei LUCID registriert sein muss. Die bei der “Zentralen Stelle” (LUCID) gemeldete Masse wird mit der Meldung des Betriebes des Dualen Systems abgeglichen und muss übereinstimmen. Die Meldungen sind in regelmäßigen Zeitabständen von Wirtschaftsprüfern zu verifizieren.
Wie kann ich eine eigene Registrierung bei LUCID sowie eine Lizensierung bei einem dualen System umgehen?
Alternativ können Sie die Produkte aus unserem Haus mit brandeleven GmbH als Inverkehrbringer beziehen. In diesem Fall besteht von Ihrer Seite keine Registrierungspflicht. Die Kosten werden von der brandeleven GmbH entrichtet.