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No° 0357

Mindestbestellmenge 500 Meter.

Artikelnummer: No° 0357 Kategorie:

Beschreibung

Individuell bedrucktes Geschenkband aus feinstem doppelseitigem Satin mit Webkante.

Material: Double Face Polyester Satin
Standardbreite: 6 mm, 9 mm, 13 mm, 16 mm, 19 mm, 22 mm 25, 32 mm, 38 mm, 50 mm

Ihre Bänder liefern wir auf Rollen oder bereits in Zuschnitten. Ihre Wünsche setzen wir gerne um.
Ihr Satinband bedrucken wir gerne individuell.

Sie wählen aus folgenden Veredelungsmöglichkeiten:
Plastisoltransfer, Siebdruck, Reliefdruck.

Mindestmenge: ab 500 Laufmeter

Geschenkbänder gestalten wir nach Ihren Wünschen gerne mit Logo, Firmenslogan, Schriftzug oder einem Motiv.
Ob für Duftproben am POS, als klassisches Geschenkband zur Verpackung oder bei Events Geschenkbänder gehören der Beauty- und Markenindustrie zu den Basics.

Wir beraten Sie gerne. Bitte fordern Sie unsere Farbkarten und entsprechende Druck- und Bandbeispiele an.

 

Werbeanbringung

Optionale Veredelungsmöglichkeiten

  • verschiedene Veredelungsvarianten auf Anfrage
  • Sonderfarben auf Anfrage
  • individuell bedruckte Umverpackung auf Anfrage

 

Hinweis VerpackG

Mit Wirkung zum 01.01.2019 ist das neue Verpackungsgesetz (VerpackG) in Kraft getreten. Für die Verpackungsentsorgung gelten seit diesem Datum neue Regelungen mit dem Ziel, dass deutlich mehr Verpackungen recycelt werden.

Informationen über die grundlegenden Fakten bezüglich der “Inverkehrbringer” für Lieferungen innerhalb Deutschlands:

Was ist Fakt?
Das genannte Unternehmen auf der Verpackung gilt als Inverkehrbringer der Ware und ist verpflichtet, sich beim Verpackungsregister LUCID (= zentrale Stelle) zu registrieren. Diese Registrierung darf nicht an Dritte übergeben werden. Desweiteren müssen Sie sich bei einem Systembetreiber (= Duales System) anmelden und dort die Gebühren für die in den Verkehr gebrachten Verpackungen abführen. Zudem ist die Meldung der Masse (Gesamtgewicht), der Verpackung und der Materialart erforderlich.

Was bedeutet das für Sie?
In der Praxis bedeutet dies, dass das auf der Verpackung aufgeführte Unternehmen (Sie oder Ihr Kunde) bei LUCID registriert sein muss. Die bei der “Zentralen Stelle” (LUCID) gemeldete Masse wird mit der Meldung des Betriebes des Dualen Systems abgeglichen und muss übereinstimmen. Die Meldungen sind in regelmäßigen Zeitabständen von Wirtschaftsprüfern zu verifizieren.
Wie kann ich eine eigene Registrierung bei LUCID sowie eine Lizensierung bei einem dualen System umgehen?
Alternativ können Sie die Produkte aus unserem Haus mit brandeleven GmbH als Inverkehrbringer beziehen. In diesem Fall besteht von Ihrer Seite keine Registrierungspflicht. Die Kosten werden von der brandeleven GmbH entrichtet.

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