Beschreibung
Individuell bedrucktes Geschenkpapier – Rollenware.
Grundfarbe: weiß, vollflächig bedruckbar im Streudruck
mögliche Grammaturen: 40 g, 60 g, 70 g, 80 g, 90 g, 100 g oder 110 g
Mit dem individuell bedruck- und gestaltbarem Geschenkpapier setzen Sie ganz hohe Maßstäbe.
Lassen Sie Ihre Kreativität spielen und kreieren Sie Ihr eigenes Firmengeschenkpapier.
verfügbare Rollenbreite: 50 cm, 70 cm oder 100 cm
Gerne unterstützen wir Sie bei den verschiedenen Gestaltungsmöglichkeiten.
Werbeanbringung
Optionale Veredelungsmöglichkeiten
- verschiedene Veredelungsvarianten auf Anfrage
- Sonderfarben auf Anfrage
Hinweis VerpackG
Mit Wirkung zum 01.01.2019 ist das neue Verpackungsgesetz (VerpackG) in Kraft getreten. Für die Verpackungsentsorgung gelten seit diesem Datum neue Regelungen mit dem Ziel, dass deutlich mehr Verpackungen recycelt werden.
Informationen über die grundlegenden Fakten bezüglich der “Inverkehrbringer” für Lieferungen innerhalb Deutschlands:
Was ist Fakt?
Das genannte Unternehmen auf der Verpackung gilt als Inverkehrbringer der Ware und ist verpflichtet, sich beim Verpackungsregister LUCID (= zentrale Stelle) zu registrieren. Diese Registrierung darf nicht an Dritte übergeben werden. Desweiteren müssen Sie sich bei einem Systembetreiber (= Duales System) anmelden und dort die Gebühren für die in den Verkehr gebrachten Verpackungen abführen. Zudem ist die Meldung der Masse (Gesamtgewicht), der Verpackung und der Materialart erforderlich.
Was bedeutet das für Sie?
In der Praxis bedeutet dies, dass das auf der Verpackung aufgeführte Unternehmen (Sie oder Ihr Kunde) bei LUCID registriert sein muss. Die bei der “Zentralen Stelle” (LUCID) gemeldete Masse wird mit der Meldung des Betriebes des Dualen Systems abgeglichen und muss übereinstimmen. Die Meldungen sind in regelmäßigen Zeitabständen von Wirtschaftsprüfern zu verifizieren.
Wie kann ich eine eigene Registrierung bei LUCID sowie eine Lizensierung bei einem dualen System umgehen?
Alternativ können Sie die Produkte aus unserem Haus mit brandeleven GmbH als Inverkehrbringer beziehen. In diesem Fall besteht von Ihrer Seite keine Registrierungspflicht. Die Kosten werden von der brandeleven GmbH entrichtet.